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Adipositaschirurgie

Schlauchmagen, Magen-Bypass,

und Co

Zur Adipositaschirurgie & metabolischen Chirurgie (auch bariatrische Chirurgie genannt) zählen unterschiedliche Op-Verfahren wie z.B. die Sleeve-Operation (Schlauchmagenoperation) bei der ca. 2/3 des Magens operativ entfernt werden, sowie verschiedene Magen-Bypass-Operationen. Wenn Sie einen Antrag zur Kostenerstattung für eine Op bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, dann benötigen Sie für die Antragsstellung unter anderem einen Nachweis über eine durchgeführte Ernährungsberatung mit einem Zeitraum von 6 Monaten mit je 1 Treffen pro Monat.

Häufige Operationsmethoden:

  • Omega - Loop - Magenbypass

  • Schlauchmagen (Sleeve)

  • Proximaler Roux - Y - Magenbypass

  • Biliopankreatische Diversion

  • Biliopankreatische Diversion mit Duodenal Switch

  • ReDoos - 2. Op nach einem Schlauchmagen beispielsweise

 

Das kann ich für Dich tun:

Ernährungsberatung

Ärztlich verordnet (6 Monate lang, mit 1 Treffen je Monat), ärztliche Verordnung herunterladen & zum Ersttermin mitbringen: zum Vordruck

 

Beratungsinhalte:

  • Konventionell Abnehmen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation & Begleiterkrankungen & Beratung zu allen Bereichen - Ernährungspsychologische Beratung

  • Energiereduzierte Ernährung

  • Hypnose-Genusstraining  & virtuelle Magenverkleinerung

  • Ernährungstherapeutische Vorbereitung im Hinblick auf Ihre geplante Operation:

  • Ernährungsplan 10 - 14 Tage vor Op

  • Ernährung nach Op (1. Tag bis 5 Wochen nach Op)

  • inkl. Tages- & Wochenplänen mit Rezepten & Zubereitungshinweisen

  • gesunde Dauerernährung nach Op

  • geeignete Supplemente (Vitamine, Mineralien, Proteine (Eiweiß))

  • ernährungspsychologische Aspekte

  • Tagespläne

  • weitere Informationen

  • Ernährungstherapeutische Nachsorge nach durchgeführter Operation

 

zu allen Inhalten beim Erstgespräch & Folgeberatungen

Nachweise für Ihre Krankenkasse

  • Bescheinigung für die durchgeführte ernährungstherapeutische Beratung zur Beantragung einer Kostenübernahme für eine Operation

  • nach Wunsch erstelle ich Ihnen einen 2-seiteigen Bericht nach durchgeführter Beratung über die Inhalte und den Verlauf der Beratung

 

Zum Ablauf einer Ernährungsberatung

Folgende Kliniken bieten bariatrische Eingriffe in der Schorndorfer Umgebung an:

Auszug einiger Kliniken, nicht vollständig (Stand 2021).

  • Krankenhaus Bad Cannstatt

  • Klinikum Esslingen

  • Adipositaszentrum Stuttgart - Karl-Olga Krankenhaus

  • Marienhospital Stuttgart

  • Sana Klinik Bethesda Stuttgart

  • DIAK Klinikum Schwäbisch Hall

 

Viele Kliniken bieten Adipositaschirurgie an. Es gibt die Möglichkeit sich als Klinik zertifizieren / rezertifizieren zu lassen & z. Bsp. als Kompetenzzentrum / Referenzzentrum oder sogar als Exzellenzzentrum zu gelten. Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele weitere Kliniken, die nicht zertifiziert sind, aber dennoch Adipositaschirurgie anbieten und auch durchführen.

 

Übersicht von allen zertifizierten Kliniken - Adipositaszentren in Deutschland (DGAV)

88 zertifizierte Zentren, letzte Aktualisierung am 05.02.2021

Hier können Sie sich über die chirurgischen Eingriffe informieren:

Leitlinien zur Chirurgie der Adipositas & metabolischer Erkrankungen

Die Voraussetzungen für eine bariatrische Operation

Es werden 2 Klassifikationen der Bariatrischen Chirurgie unterschieden:

Adipositaschirurgie zielt auf eine nachhaltige Gewichtsreduktion ab um Folgeerkrankungen zu vermeiden & die Lebensqualität zu verbessern. Auch bei Vorliegen eines Typ 2 Diabetes mellitus, steht die Gewichtsreduktion im Mittelpunkt.

Metabolische Chirurgie zielt primär auf die Verbesserung der Blutzuckerwerte bei einem Typ 2 Diabetes mellitus ab.

Indikationen für einen adipositaschirurgischen Eingriff

1. Body-Mass-Index (BMI) > 40 kg/m² ohne Begleiterkrankungen, nach Erschöpfung der konservativen Therapie

 

2. BMI > 35 kg/m² mit einer oder mehreren Adipositas-assoziierten Begleiterkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus, Schlafapnoe, arterielle Hypertonie, Gelenksprobleme, belastete Psyche, Fettstoffwechselerkrankungen etc., nach Erschöpfung der konservativen Therapie

 

3. im Sinne einer Primärindikation ohne vorherigen Therapieversuch bei

  • bei Patienten mit einem BMI > 50 kg/m²

  • bei Patienten, bei denen ein konservativer Therapieversuch durch das multidisziplinäre Team als nicht erfolgsversprechend bzw. aussichtslos eingestuft wurde.

  • bei Patienten mit besonderer Schwere von Begleit- und Folgeerkrankungen, die keinen Aufschub eines operativen Eingriffs erlauben.

Indikationen für einen metabolischen Eingriff

Bei einem BMI < 40 kg/m² soll ein Diabetologe zum multidisziplinären Behandlungsteam hinzugezogen und der Eingriff nur an einem Zentrum mit besonderer Expertise vorgenommen werden (zertifizierte Adipositaszentren).

 

Bei Patienten mit einem koexistierenden Diabetes mellitus Typ 2:

1. soll ab einem BMI > 40 kg/m² eine metabolische Operation als mögliche Therapieoption empfohlen werden.

2. soll bei einem BMI > 35 kg/m² und < 40 kg/m² eine metabolische Operation als mögliche Therapieoption empfohlen werden, wenn die diabetesspezifischen individuellen Zielwerte gemäß der Nationalen Versorgungsleitlinie nicht erreicht werden.

3. soll bei einem BMI > 30 & < 35 kg/m² eine metabolische Operation in Erwägung gezogen werden, wenn die diabetesspezifischen individuellen Zielwerte gemäß der Nationalen Versorgungsleitlinie nicht erreicht werden.

4. bei einem BMI < 30 kg/m² nur im Rahmen wissenschaftlicher Studien

Kontraindikationen

  • nicht ausgeschöpfte konservative Methoden bei entsprechendem BMI, mind. 6 Monate (Ernährungsberatung, Bewegungstraining, Verhaltenstherapie)

  • Psychose, Depression (reaktive Depressionen aufgrund des Gewichtes ausgenommen).

  • Suchtsymptomatik (wegen der evtl. Gefahr der Suchtverlagerung; keine Alkohol-, Tabletten- und Drogenabhängigkeit).

  • keine vorliegende oder unmittelbar geplante Schwangerschaft, ein Kinderwunsch stellt keine Kontraindikation dar

  • auch ein höheres Alter > 65, stellt keine Kontraindikation dar.

  • Auch das Vorliegen einer chron. entzündlichen Darmerkrankung stellt keine Kontraindikation dar.

 

Quelle: S - 3 Leitlinie Chirurgische Adipositas, Stand Februar 2021

Einteilung der zertifizierten Adipositaskliniken: Voraussetzungen für eine Zertifizierung

 

Quelle: https://adipositas-kliniken.com/zertifizierung/ (stand: 26.2.21)

Die DGAV beurteilt bei der Zertifizierung die personelle wie sachliche Ausstattung, die klinische Erfahrung, mögliche Weiterbildungsbefugnisse sowie wissenschaftliche Tätigkeiten. Sie unterscheidet drei verschiedene Kompetenzstufen:

  • Kompetenzzentrum

  • Referenzzentrum

  • Exzellenzzentrum

Verfügt eine Klinik über eine Ausstattung und Erfahrung, die laut Zertifizierungs-Anforderungen eine qualitativ gute Behandlung sicherstellt, erhält sie den Status eines Kompetenzzentrums.

Für die Zertifizierung als Referenzzentrum müssen zusätzlich zu den Bedingungen für das Kompetenzzentrum auf Adipositas ausgerichtete Weiterbildungsbefugnisse sowie wissenschaftliche Arbeiten nachgewiesen werden.

Bei Kliniken, die das Zertifikat Exzellenzzentrum tragen, handelt es sich um führende Einrichtungen mit größter klinischer Erfahrung, die über höchste sachliche wie personelle Ausstattung und wissenschaftlichen Arbeiten der Fachgebiete verfügen. In Form von Zeugnissen muss hier nachgewiesen werden, dass während der letzten drei Jahre vor dem Antrag auf Zertifizierung bereits wenigstens zwei Weiterbildungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden.

 

Zusätzliche Vorgaben

Für Referenz- und Exzellenzzentren gilt zudem die Vorgabe, auf Adipositas ausgerichtete Fortbildungen in bestimmter Anzahl für Dritte anzubieten. Auch diese Fortbildungsmaßnahmen müssen von der Ärztekammer zertifiziert sein. Darüber hinaus müssen Sie außerdem Hospitationen anbieten, deren Teilnehmer offiziell erfasst und nachgewiesen werden.

Zertifizierte Einrichtungen aller Stufen sind angehalten, sich an klinischen Studien zum Thema der Adipositas-Behandlung zu beteiligen. Eine Verpflichtung gilt dabei jedoch ausschließlich für die Exzellenzzentren. Diese müssen innerhalb von 24 Monaten mindestens an einer registrierten Studie eines vorgegebenen Niveaus teilnehmen, die eine Mindestzahl von 20 Patienten aufweist.

Mögliche Empfänger der Zertifizierung

Zertifikate können erlangt werden von einzelnen chirurgischen Abteilungen, einem Verbund verschiedener chirurgischer Abteilungen oder vertraglich gebundenen Kooperationen. Nähere Einzelheiten und Voraussetzungen  zu den einzelnen Bereichen sind in der Zertifizierungsordnung angegeben.

Eine Zertifizierung findet ausschließlich auf Antrag statt. Einrichtungen, die das Zertifikat erlangen möchten, können – sofern die Grundvoraussetzungen gegeben sind – einen offiziellen Antrag stellen. Eine Erstzertifizierung wird immer für die Dauer von drei Jahren vergeben.

Zertifizierte Kliniken oder Einrichtungen erhalten eine Urkunde und ein entsprechendes Signet, das in Briefköpfen etc. genutzt werden kann, um die Zertifizierung für Dritte erkennbar zu machen.

 

Fortführung der Zertifizierung

Um auch nach Ablauf der ersten drei Jahre die Zertifizierung zu behalten müssen die Einrichtungen umfassende und konkrete Daten vorlegen, die die Ergebnisse und die Qualität ihrer Arbeit während dieser Zeit nachweisen. Haben einzelne Patienten die Erfassung ihrer Daten nicht genehmigt, so müssen diese ebenfalls gelistet werden.

 

Fazit

Dies ist lediglich eine oberflächliche Darstellung der Vorgaben der Zertifizierung. In allen Bereichen sind die einzelnen Voraussetzungen in der Zertifizierungsordnung noch sehr viel detaillierter ausgeführt. Die Vorgaben sind umfangreich und werden explizit überprüft. Für Patienten bedeutet dies, dass Sie bei einer in dieser Form zertifizierten Einrichtung in jedem Fall von einem hohen und bestens geprüften Qualitätsniveau ausgehen können.

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